Einige Tipps, um Ihren Schaden zu melden, wenn Ihr Fahrzeug durch VWLFS versichert ist
- Melden Sie Ihren Schaden innerhalb von 48 Stunden! Melden Sie den Schaden über unser Formular, wenn kein Dritter beteiligt ist und/oder füllen Sie einen europäischen Verkehrsunfallbericht aus.
- Machen Sie Fotos von dem Schaden/den Schäden, der Gesamtsituation sowie von den potenziell beteiligten Fahrzeugen mit Kennzeichen.
- Bitten Sie um Hilfe! Verlangen Sie bei Problemen oder Unstimmigkeiten einen Verkehrsunfallbericht und/oder rufen Sie direkt die Polizei an!
Was tun im Falle eines Diebstahls oder Einbruchs?
Erstatten Sie unbedingt im Falle eines Diebstahls oder eines Einbruchsschadens zunächst Anzeige bei der nächstgelegenen Polizei.
Danach informieren Sie uns oder Ihre Versicherungsgesellschaft.
Mein Fahrzeug ist über Volkswagen Losch Financial Services versichert:
Was muss ich im Falle eines Unfalls mit einem über Volkswagen Losch Financial Services versicherten Fahrzeug tun, das nicht mehr fahrtüchtig ist?
Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall fahruntüchtig ist, nehmen Sie bezüglich des Abschleppens bitte direkt Kontakt zum Hilfsdienst auf!
TOP ASSISTANCE LA LUXEMBOURGEOISE (+352) 44 88 88 regelt alles Weitere für Sie. Bei einem Unfall ohne Drittbeteiligung nutzen Sie bitte unser Formular zur Unfallanzeige.
Was muss ich bei kleineren Schäden (z. B. Steinschlag auf der Windschutzscheibe) tun?
Bei einem Unfall ohne Drittbeteiligung nutzen Sie bitte unser Formular.
Was ist im Schadensfall mit Drittbeteiligung zu tun?
- Im Schadensfall mit Drittbeteiligung fertigen Sie bitte unbedingt ein einvernehmliches Unfallprotokoll sowie Fotos an.
- Informieren Sie uns so schnell wie möglich (hier) und senden Sie uns unverzüglich das Original-Unfallprotokoll zu.
- Begeben Sie sich zu einem unserer Händler der betreffenden Marke und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen.
- Lassen Sie von einer Vertragswerkstatt der Marke einen Kostenvoranschlag erstellen.
- Wir sorgen dafür, dass Sie auch während der Reparaturarbeiten mobil bleiben.
Wenn das Fahrzeug fahruntüchtig ist, nehmen Sie bezüglich des Abschleppens bitte direkt Kontakt zum Hilfsdienst auf! TOP ASSISTANCE LA LUXEMBOURGEOISE (+352) 44 88 88.
Mein Fahrzeug ist nicht über Volkswagen Losch Financial Services versichert:
Was muss ich im Falle eines Unfalls mit einem nicht über Volkswagen Losch Financial Services versicherten Fahrzeug tun, das nicht mehr fahrtüchtig ist?
Wir bitten Sie, sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erkundigen und uns entsprechend zu informieren. Wir möchten jedoch daran erinnern, dass das Fahrzeug in Luxemburg oder im Ausland in einer Vertragswerkstatt der Marke repariert werden muss.
Was muss ich bei kleineren Schäden (z. B. Steinschlag auf der Windschutzscheibe) tun?
Wir bitten Sie, sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erkundigen.
Was ist im Schadensfall mit Drittbeteiligung zu tun?
Wir bitten Sie, sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erkundigen.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Fahrzeug in Luxemburg oder im Ausland in einer Vertragswerkstatt der Marke repariert werden muss. Eine Reparatur im Ausland wird nur dann akzeptiert, wenn das Fahrzeug fahruntüchtig ist; ansonsten hat die Reparatur zwingend in Luxemburg zu erfolgen.